AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Internetangebots der Kamehameha GmbH (im Folgenden „Veranstalter“), und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen mit Nutzern und Kunden (im Folgenden „Besteller“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiter für die Besucher von sämtlichen Veranstaltungen, welche der Veranstalter durchführt und verantwortet.

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist die Kamehameha GmbH, Marlener Str. 9, 77656 Offenburg

2. Vertragsabschluss

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Besteller aus. Eine Zustimmung zur Online- Bestellung erfolgt, indem der Besteller alle relevanten Daten in das Bestellformular eingetragen hat und durch „Absenden“ übermittelt (via der Vorverkaufsstellen Eventbrite, Festicket und sonstige VVK-Stellen) Erst mit Übermittlung einer Bestätigung der Bestellung sowie Übersendung einer Rechnung durch die jeweilige VVK-Stelle, kommt ein Vertrag mit dem Besteller zustande.
Es gelten die AGB der jeweiligen VVK-Stellen bzw. des Ticketdienstleisters. Der Besteller muss in jedem Fall volljährig sein und selbständig Geschäfte ausführen können.
Für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen wird
auf die Widerrufsbelehrung in Anlage 2 dieser AGB verwiesen.
Eine Rückgabe von Onlinetickets wird gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
Bei regulären Hardtickets, die in Ticketstores erworben werden, gelten die AGB des Veranstalters beim Kauf als akzeptiert.

3. Preise

Alle Preise sind — wenn nicht ausdrücklich angegeben – Bruttostückpreise in Euro und verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. in Höhe von 7% bzw. 19%.

4. Lieferung

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt, solange der Vorrat reicht, bzw. bis zu einem festgesetzten Versandtermin, der eine pünktliche Lieferung garantiert. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Übergabe und der damit verbundenen Einlösung Eigentum des Veranstalters. Dies gilt für sämtliche verfügbare Zahlungsarten. Transportschäden und sichtbare Mängel bzw. Mengendifferenzen sind umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Übergabe der Ware am Bestimmungsort, telefonisch, schriftlich oder per Email anzuzeigen. Bei offensichtlichen Beschädigungen sollte man sich diese sofort bei der Übergabe durch den Paketdienst bestätigen lassen.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse (Barzahlung, Überweisung, Kreditkarte. PayPal etc) im Voraus durch Überweisung an den Ticketdienstleister . Bei fehlgeschlagener Bezahlung (u.a. fehlgeschlagener Lastschrifteinzug) einer Bestellung durch den Besteller, welcher dieser zu vertreten hat, werden die dadurch entstandenen Kosten dem Besteller separat in Rechnung gestellt.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum der Ware geht erst dann an den Besteller über, wenn dieser sämtliche, sich aus dem Vertrag ergebende Leistungen erfüllt hat.

7. Veranstaltungsausfall

Bei Absage der Veranstaltung oder Terminverlegung durch Verschulden des Veranstalters, muss der Besteller die Eintrittskarte unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstermin an die Kamehameha GmbH zurücksenden. Der Kunde erhält die Erstattung des Ticketpreises, sofern die Originaleintrittskarte(n) der Kamehameha GmbH vorgelegt werden und diese auch direkt bei der Kamehameha GmbH und den offiziellen Vorverkaufsstellen gekauft wurde(n). Bei Verlust des/der Tickets ist keine Erstattung möglich. Bei Absage der Veranstaltung oder Terminverlegung durch höhere Gewalt (Behördliche Absage, Bomben- / Anschlagsdrohungen, wetterbedingte Absagen wegen Starkregen, Gewitter Hagel, Sturm usw., Erdbeben, Feuer oder sonstige nicht durch den Veranstalter zu verantwortenden Gründen) erfolgt keine Rückerstattung. Dies beinhaltet auch, dass die Veranstaltung während der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt werden muss. Den Veranstalter trifft hier kein Verschulden. Der Ausfall oder Nichterscheinen einzelner oder mehrere Künstler berechtigt nicht zu Rückgewähr- bzw. Erstattungsansprüchen. Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung — aus welchen Gründen auch immer – gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.

8. Wiedereinlass

Die erworbene Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Veranstaltungsgelände und nur für eine Person. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Datenschutz und Datenverarbeitung

Die Daten, die für die Bestellung notwendig sind, werden intern erfasst und mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Die Daten aller Art werden nicht an Dritte weitergegeben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Tickets personalisiert sind und auf den Namen des jeweiligen Bestellers ausgestellt werden.

10. Hausordnung

Der Besteller / Besucher akzeptiert bei seiner Bestellung und dem Betreten des Geländes die Hausordnung vor Ort. Bei Zuwiderhandlung kann ein Platzverbot verhängt werden ohne Möglichkeit einer Rückerstattung des Ticketpreises.

Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen in das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass zu verwehren, bleibt vorbehalten (keine Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte). Beim Betreten des Eventgeländes wird die Eintrittskarte entwertet. Beim Verlust der Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Der Erwerb der Eintrittskarte zwecks Weiterverkaufs ist untersagt.

Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.

Bild- und/oder Tonaufnahmen Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände (bei Festivals: Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.

11. Rechte an Bildern

Der Besteller/Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, von vom Veranstalter berechtigten Personen auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besteller/Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich auf den Portalen des Veranstalters sowie der Medien der Reiff Verlag KG, Marlener Str.9, 77656 Offenburg, der Privaten Rundfunkgesellschaft Ortenau KG, Hauptstr. 83a, 77652 Offenburg und verbundenen Unternehmen zugänglich gemacht wird. Der Besteller/Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung vom Veranstalter oder dessen beauftragte Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen er zu erkennen ist.

12. Haftung

Schadensersatzansprüche des Bestellers/Besuchers gegen den Veranstalter aufgrund von Delikt und Schäden aus der Verletzung von Haupt- und Nebenleistungspflichten des Veranstalters sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt sowohl für das Internetangebot des Veranstalters, als auch für dessen Veranstaltungen und die Durchführung dieser Veranstaltungen.

Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besteller/Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt und der Besuch der Veranstaltung auf eigene Gefahr hin erfolgt.

Bei Konzerten/Tanzveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Das Mitbringen oder die Benutzung von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Stage diving und crowd surfing sind grundsätzlich verboten. Besteller/Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen. Bei Zuwiderhandlungen erlaubt sich der Veranstalter, die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

13. Schlussbestimmung

Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist ausschließlich der Sitz der Kamehameha GmbH, sofern der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Informationspflicht nach § 37 VSBG :
Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Nutzungsbedingungen Verlosung

Veranstalter

Die Verlosung wird von der Kamehameha GmbH, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg veranstaltet.

Teilnahmevoraussetzungen/Verlosung

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb einer Ware oder Dienstleistung. Für die Verlosung werden nur Teilnehmer berücksichtigt, die die Fragen des Gewinnspiels bzw. der Verlosung vollständig beantwortet und sich mit allen erforderlichen Angaben im jeweiligen Formular registriert haben. Unter allen Einsendungen entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Pro Teilnehmer ist immer nur ein Gewinn möglich. Eine Barauszahlung oder Übertragbarkeit des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden von der Kamehameha GmbH per E-Mail benachrichtigt. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren. Zur Teilnahme am Gewinnspiel/Verlosung ist die wahrheitsgemäße Angabe der personenbezogenen Daten des Teilnehmers erforderlich. Mitarbeiter von Kamehameha GmbH, ihrer verbundenen Unternehmen sowie Gewinnspielpartner, einschließlich Angehörige der vorgenannten Gruppen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Kamehameha GmbH ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschließen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, doppelte Teilnahme, unzulässige Beeinflussung des Gewinnspiels, Manipulation etc., vorliegen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung des Gewinnspiels

Kamehameha GmbH behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiterhin behält sich Kamehameha GmbH das Recht vor, das Gewinnspiel bzw. die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels bzw. der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist Kamehameha GmbH berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

Haftungsbeschränkungen

Die Kamehameha GmbH haftet nur für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten im Rahmen des Gewinnspiels/der Verlosung (sog. Kardinalspflichten) verursacht wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Gewinnspiels/der Verlosung notwendig ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt. Die Haftung der Kamehameha GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.

Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels/ der Verlosung gespeichert und genutzt. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, seine Teilnahme am Gewinnspiel/ an der Verlosung zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: Kamehameha Gmbh, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg oder an info@kamehameha-gmbh.de.

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt.
Bei den Gewinnspielen und Verlosungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen.

Anlage 1 Auszug aus dem Jugendschutzgesetz

Begriffsbestimmungen

(1) Im Sinne dieses Gesetzes

  1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,
  2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
  3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
  4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

Prüfungs- und Nachweispflicht

(1) Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.

(2) Personen, bei denen nach diesem Gesetz Altersgrenzen zu beachten sind, haben ihr Lebensalter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen das Lebensalter zu überprüfen.

Jugendschutz in der Öffentlichkeit

4 Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.

5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

6 Spielhallen, Glücksspiele

(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.

7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe

Geht von einer öffentlichen Veranstaltung oder einem Gewerbebetrieb eine Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen aus, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Veranstalter oder Gewerbetreibende Kindern und Jugendlichen die Anwesenheit nicht gestatten darf. Die Anordnung kann Altersbegrenzungen, Zeitbegrenzungen oder andere Auflagen enthalten, wenn dadurch die Gefährdung ausgeschlossen oder wesentlich gemindert wird.

8 Jugendgefährdende Orte

Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person

  1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
  2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.

In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.

9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
  2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.

(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis “Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz” in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Anlage 2 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung

Sie als Verbraucher im Sinne des BGB können Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beträgt, nach Erhalt dieser Belehrung,

  1. im Falle eines Kaufvertrags 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben / hat,
  2. im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben / hat,
  3. im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben / hat.
  4. im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg, 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben / hat.
  5. im Falle eines Dienstleistungsvertrags oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax, E-Mail). Der Widerruf ist zu richten an:

Kamehameha GmbH, Marlener Str. 9, 77656 Offenburg
mailto:info@kamehameha-festival.de

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, außer die Waren sind so beschaffen, dass ein postalischer Rückversand nicht möglich ist. In diesem Fall werden wir die Waren auf unsere Kosten bei Ihnen abholen.

Für einen Wertverlust der Ware haben Sie nur dann Wertersatz zu leisten, wenn

der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

  1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  5. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  6. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
  7. Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Anlage 1 Muster-Widerrufsformular

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:
Kamehameha GmbH
Marlener Str. 9
77656 Offenburg

info@kamehameha-festival.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir

Anschrift des Verbrauchers ……………………….. ……………………….. ………………………..

den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

……………………………………………………………………….

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……………………………………………………………………….

……………………………………………………………………….

(Name der Ware(n), ggf. Bestellnummer und Preis)

Ware bestellt am: ……………………………………

Ware erhalten am: ……………………………………



……………………………………………………………………….
Datum, Unterschrift Kunde (nur bei schriftlichem Widerruf)

Ende der Widerrufsbelehrung